Allgemeine Geschäftsbedingungen Reinigungskonzepte

1. Wiederrufsfrist

Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Wiederrufsfrist von 14 Tagen. Der Wiederruf muss in schriftlicher Form (per Brief oder E-Mail) erfolgen. Danach muss das Gerät mit allen erhaltenen Zubehörteilen und Tüchern unverzüglich auf Kosten der Kaufpartei an die Goldtimer AG unbeschädigt zurückgegeben oder gesandt werden.

Abgenutzte, fehlende oder beschädigte Ersatzteile müssen von der Kaufpartei entgeltet werden.


2. Eigentumsvorbehalt

Das Gerät verbleibt bis zur vollstängigen Bezahlung des geschuldeten Betrages, inkl. allfällig vereinbarter Kosten für Aufträge oder entstandener Unkosten durch nicht Einhaltung der vertrag- lichen Bestimmungen seitens des Käufers, im Besitz des Verkäufers.

Ist der Käufer mehr als zwanzig Tage im Verzug gemäss den Zahlungsvereinbarungen und im Besitz des Gerätes, muss das Gerät umgehend an Goldtimer AG zurück gegeben werden. Entstandene Unkosten gehen zu Lasten des Käufers.


3. Auslieferung

Die Goldtimer AG ist berechtigt und verpflichtet, die bestellten Geräte und Zubehörteile auf den vereinbarten Liefertermin zu liefern. Ein Lieferungsverzug darf nur in wichtigen Gründen und nach gegenseitiger Absprache stattfinden. Bei mehr als 4 Wochen kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und zwanzig Prozent des Verkaufpreises als Schadenersatz fordern.


4. Garantie und Gewährleistung

Es gelten die aufgeführten Garantiebestimmungen. Sollte die Kaufpartei offensichtliche Mängel geltend machen, sind diese unmittelbar nach deren Feststellung Goldtimer AG anzuzeigen oder von dieser feststellen zu lassen. Die Kaufpartei hat nach Absprache das Gerät der Goldtimer AG zur Reparatur zu übergeben. Eigenreparaturversuche löschen Garantieansprüche. Jegliche Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Gerät oder Zubehör unsachgemäss behandelt, gewartet, gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut, oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. Natürlicher Verschleiss ist in jedem Fall von jedem Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Der Thermostar darf nach der ersten Inbetriebsnahme nie auf die Seiten oder auf den Kopft gelegt werden, da der allenfalls vorhandene Kalk im Wasser Beschädigungen verursachen kann.

Eine allfällige Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist, ausser für ersetzte Teile, nicht.


5. Wichtige Sicherheits- und Gefahrenhinweise

Der Dampfdruck im Thermostar beträgt bei Betrieb 9 bar. Der Dampfkessel ist getestet auf 91 bar. Microtrockendampf entsteht bei hohen Drücken und Temperaturen über 155°. Direkt an der Lanzenspitze können Temperaturen über 120° entstehen, wie es auch die zuschaltbare Heisswasser-Funktion bietet. Grundsätzlich ist dieses Reinigungskonzept auf allen unbeschädigten Flächen anwendbar – unter Berücksichtigung des richtigen Abstandes bei der Anwendung. Beachten Sie dazu bitte die Bedienungsanleitung oder fragen Sie bei der Goldtimer AG nach.


6. Schäden bei der Anwendung

Für Schäden an Personen, Geräten, Mobiliar, Fahrzeugen sowie Einrichtungsgegenständen, usw. welche durch unsachgemässe oder fahrlässige Handhabung verursacht werden, haftet die Goldtimer AG in keiner Art und Weise. Um unerwünschten Dampfaustritt zu vermeiden, wird ausdrücklich auf die Dampfblockiersperre hingewiesen. Wenden Sie diese insbesondere an, wenn Kinder in der Nähe sind, welches das Gerät als Spielzeug betrachten könnten.


7. Wartung des Gerätes

Der Thermostar hat zwei Betriebsstundenzähler. Einer für die gesamte Betriebszeit, der zweite für den nötigen Entkalkungsvorgang. Der patentierte Heizstab entkalkt sich selber, aber die Kalkrück- stände müssen bei der Geräteaufforderung entfernt und der zweite Zähler zurückgesetzt werden.


8. Besondere Bestimmungen

Es ist das Schweizer Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichststand befindet sich am Sitz der Goldtimer AG, in 5734 Reinach Kanton Aargau. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung oder ein Inhalt dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken

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